„Vielfalt zum Anfassen – SchülerInnen gegen Antisemitismus“
Thesenpapier Antisemitismus
Die Charta von Al-madiinah
Die Charta von Al-madiinah gilt als der erste Gesellschaftsvertrag der Menschheitsgeschichte.
Ziel der Charta von Al-madiinah war die Regulierung der ethischen Beziehungen derverschiedenen religiösen wie ethnischen Gemeinden. Der Islamwissenschaftler Prof. Dr. Muhammad Hamidullah konstatierte diesbezüglich Folgendes: “In nur wenigen Wochen wurden alle Einwohner des Gebietes durch den Propheten zusammengeführt, um einen Stadtstaat zu begründen, in dem Muslime, Juden, Heiden und wahrscheinlich auch Christen – deren Zahl jedenfalls sehr gering war – durch einen Gemeinschaftsvertrag in staatlicher Organisation vereinigt wurden“.
Des Weiteren konstatierte Hamidullah „[…], dass die selbstständigen jüdischen Dörfer nach der Verfassung dieses Stadt-Staates aus freien Stücken dem Bündnisstaat beitraten und Muhammad als Obersten Herrscher anerkannten, […]”, was wiederum bedeutet, “[…] dass auch die nicht-muslimischen Bürger im politischen Leben des Landes Stimmrecht bei der Wahl des Leiters des muslimischen Staates besaßen.“ (siehe Prof. Dr. Muhammad Hamidullah, Der Islam: Geschichte, Religion, Kultur, Türkiye Diyanet Vakfi (Ankara 2005), 6. Auflage, S. 224)
Erst durch die Charta von Al-madiinah wurde die Prophetenstadt Madiinah ein multireligiöser und multikultureller Stadtstaat.

„Die Juden von Banu-‘auf bilden eine Ummahvi mit den Iimaan-Bekennenden.
Die Juden haben ihre Lebensweise und die Muslime haben ihre Lebensweise, so auch ihre Maulavii und sie selbst, außer demjenigen, der Unrecht tut oder Verbotenes macht; denn dieser schadet ausschließlich sich selbst und den Mitgliedern seines Haushalts.
Die Juden von Banun-nadschdschaar haben das Gleiche (an Rechten) wie die Juden von Bnu-‘auf.
Die Juden von Banul-haarith haben gleiche Rechte wie die Juden von Bnu-‘auf.
Die Juden von Banu-saa’idah haben gleiche Rechte wie die Juden von Bnu-‘auf.
Die Juden von Banu-dschuscham haben gleiche Rechte wie die Juden von Bnu-‘auf.
Die Juden von Banul-aus haben gleiche Rechte wie die Juden von Bnu-‘auf.
Die Juden von Banu-tha’labah haben das Gleiche (an Rechten) wie die Juden von Bnu-‘auf, außer demjenigen, der Unrecht tut oder Verbotenes macht; denn dieser schadet ausschließlich sich selbst und den Mitgliedern seines Haushalts.
Dschafnah ist ein Teil von Tha’labah wie sie selbst.
Die Juden von Banul-schutaibah haben das Gleiche (an Rechten) wie die Juden von Bnu- ‘auf. Das Pflegen der Kontakte (zu ihnen) steht vor dem Begehen von Verbotenem.
Die Maula von Tha’labah sind wie sie selbst.
Die engsten Vertrauten und Familien der Juden sind wie sie selbst.
(…)
Die Juden kommen für ihre Ausgaben auf, und die Muslime kommen für ihre Ausgaben auf.
Beide (Muslime/Juden) stehen einander bei gegen jeden, der die Unterzeichner dieses Papiers bekämpft.
Sie leisten füreinander guten Ratschlag, Aufrichtigkeit und besten Umgang ohne Begehen von Unrecht.“ (Ibn-hischaam, As-siiratun-nabawiyyah, Daarul-kiitaabil- ’arabiy (Beirut 1990), 3. Auflage, B. 2, S.143-146)
Literaturverzeichnis:
- Amir M. A. Zaidan, At-tafsiir; Der Quraan-Text und seine Transkription und Übersetzung, Islamologisches Institut (Wien 2009)
- Amir M. A. Zaidan, Kerim Edipoglu, Abdurrahman M. Reidegeld, At-taariichul-islamiiy: Einführung in die islamische Geschichte, Islamologisches Institut (Wien 2012)
- Abu-‘iisa Muhammad Bnu-‘iisa At-tirmidhiy, Al-dschaami‘ul-kabiir, Daarul-gharbil-islaamiy (Beirut 1996), 1. Auflage
- Abu-daawuud Sulaimaan Bnul-asch’ath As-sidschistaaniy, Sunan Abi-daawuud, Daarur risaalatuil- ’aalimiyyah (Beirut 2009), 1. Auflage
- Prof. Dr. Muhammad Hamidullah, Der Islam: Geschichte, Religion, Kultur, Türkiye Diyanet Vakfi (Ankara 2005), 6. Auflage
- Ibn-hischaam, As-siiratun-nabawiyyah, Daarul-kiitaabil- ’arabiy (Beirut 1990), 3. Auflage
- Ahmad bin Hanbal, Musnad Ahmad, Muassasatur-risaalah (Beirut 1998), 1. Auflage
Fußnoten:
i Aayah: Aayaat (Plural): Ist eine Einheit im Quraan. Eine Suurah (Kapitel) besteht aus mehreren Aayaat.
ii sallal-laahu ‘alaihi wa sallam: Ist ein spezielles Bittgebet für den Propheten Muhammad; zu Deutsch – Möge ALLAAH ihn segnen und Frieden zuteilwerden lassen.
iii Taqwah: Bezieht sich auf das Vermeiden von allen Verfehlungen, die sowohl im Diesseits als auch im Jenseits unerwünschte Folgen nach sich ziehen
iv Iimaan: Der Begriff Iimaan, der in der deutschsprachigen Literatur üblicherweise mit dem Begriff „Glaube“ im Sinne von „an etwas glauben bzw. vertrauen“ übersetzt wird, bedeutet im Arabischen wortwörtlich „Glauben bzw. Vertrauen“ im Sinne von „jemandem wegen seiner Wahrhaftigkeit glauben bzw. vertrauen, jemanden wegen seiner Wahrhaftigkeit bestätigen oder etwas wegen seiner Richtigkeit annehmen und als wahr verinnerlichen“.
v Muusa: Der Prophet Moses.
vi Ummah: (Plural Umam) Ummah bedeutet „homogene Gemeinschaft“, „homogene Wir-Gruppe“, „Diin, Lebensweise“, „eine bestimmte Zeit“
vii Maula: Maula leitet sich von wal-u „die Nähe“ ab. Maula hat je nach Zusammenhang verschiedene Bedeutungen: der Ex-Herr eines Ex-Sklaven, der Ex-Sklave, der Cousin, der Beistehende, der Nachbar, der Verbündete, der Waltende, der Verantwortliche.
viii radiyal-laahu ‘anhu: Ist ein spezielles Bittgebet für einen Gefährten des Propheten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam); zu Deutsch – Möge ALLAAH mit ihm zufrieden sein.